Von den Medien praktisch nicht beachtet, hat das Bundesgericht dem Patienten das Recht auf Wahrung seiner Geheimnisse entzogen. Das Arztgeheimnis gehört nicht mehr dem Patienten, sondern den Behörden – ein Schritt in Richtung Totalitarismus
Lesen Sie den Beitrag des Solothurner Publizisten und „Zeitpunkt“ Herausgeber Christoph Pfluger vom 16.09.2021.