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Noch immer hat Fr. Dr. Wyler van Laak ihre Berufsausübungsbewilligung nicht zurück erhalten. Die Begründungen, die die Behörde angibt sind fadenscheinig und lassen kein Bedauern über deren ungesetzliches Verhalten erkennen. Eine Aufsichtsbehörde, die von einer niedergelassenen Ärztin und Gerichtspsychiaterin verlangt, dass diese Einblick in beliebige Patientenakten gibt, verletzt grundlegende Verfassungsrechte, nicht nur in der Schweiz. Sie verletzt internationale Standards, die den Arzt und seine Patienten in allen Ländern der Welt vor solchen Übergriffen der Behörden schützen. Auf einer solchen Grundlage muss Fr. Dr. Wyler das Gespräch mit der Behörde ablehnen. Mit ihrem Schritt der Behörde Einblick in beliebige Patientenakten (ohne, dass Patienten die Erlaubnis gegeben haben) zu verweigern hat Fr. Dr. Wyler die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte ihrer Patienten geschützt.

Sie sind gefragt:

  • gefragt sind die Bürger und die Ärztekollegen,
  • gefragt sind die Ärzteorganisationen und deren Vertreter, die bis anhin schweigen (oder die, wie sie unter Präsidentin sehen, das Verhalten der Aufsichtsbehörde explizit legitimieren),
  • gefragt sind politische und andere Institutionen einschliesslich verschiedener Fernsehsender,
  • gefragt ist die Presse.

Die Ärzteorganisationen in der Schweiz und deren Vertreter, die politischen Parteien, zahlreiche Institutionen einschliesslich verschiedener Fernsehsender und zahlreiche Presseorgane wurden über das Vorgehen der Behörde gegenüber einer seit über 40 Jahren erfolgreich arbeitenden Ärztin informiert. Alle schweigen! Wenn Sie sich für die Berufsausübungsbewilligung von Fr. Dr. Wyler einsetzen, setzen Sie sich ein für Ihre eigenen Rechte und für Ihre eigene Freiheit. Sie übernehmen Eigenverantwortung.

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