Video: Warum ist das Arztgeheimnis so wichtig? (Teil 5)
Der Schutz der dem Arzt oder der Ärztin anvertrauten Geheimnisse ist in der Schweizer Bundesverfassung und auf Menschenrechtsebene zugesichert und ist auch im Völkerrecht geregelt. Gesellschaften, die diesen Schutz in Frage stellen gefährden nicht nur den seit alters her tragenden…
Wehret den Anfängen, schützen wir die direkte Demokratie (Text + Video)
Unsere Schweizer Bundesverfassung steht zur Zeit von mehreren Seiten unter Druck. Unser Thema auf dieser Seite ist Schutz des Arztgeheimnisses: Ein in jeder Demokratie unverzichtbares Freiheitsrecht. Man versuchte an Fr. Dr. Wyler ein Exempel zu statuieren. Dies darf nicht gelingen.…
Wegweisend: Das Bundesgericht durchlöchert das Arztgeheimnis
Von den Medien praktisch nicht beachtet, hat das Bundesgericht dem Patienten das Recht auf Wahrung seiner Geheimnisse entzogen. Das Arztgeheimnis gehört nicht mehr dem Patienten, sondern den Behörden – ein Schritt in Richtung Totalitarismus Lesen Sie den Beitrag des Solothurner…
Wichtige Neuigkeiten
Das Ende der ärztlichen Schweigepflicht; wollen wir das? Fr. Dr. Wyler hat auf ihrer Website wichtige Neuigkeiten zum Entzug ihrer Berufsausübungsbewilligung, wegen ihrer Weigerung der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich beliebigen Einblick in Patientenakten zu geben, publiziert. Bitte lesen!
Die ärztliche Schweigepflicht ist ein hohes, durch Bundesrecht geschütztes, Rechtsgut.
Sie kann durch kantonale Regelungen weder relativiert noch ausser Kraft gesetzt werden und auch nicht im Strafprozess. Lesen Sie den Beitrag von Dr. iur. Christian Peter in der Schweizerischen Ärztezeitung vom 28.4.2021. „Wie reagiere ich auf Auskunftsbegehren der Staatsanwaltschaft?“
„Wie man eine Demokratie auch zerstören kann“
Unglaublich!Während die Medien seit Jahren hartnäckig darüber schweigen, dass die erfolgreiche Ärztin, Fr. Dr. med. Wyler van Laak, wiederholten schwerwiegenden Verletzungen ihrer verfassungsmässigen Grundrechte ausgesetzt ist, nicht zuletzt der durch nichts zu rechtfertigende Entzug der Berufsausübungsbewilligung, wird von einer Schweizer…
„Das Interesse am Schutz des ärztlichen Berufsgeheimnisses“
„Die allgemeine Gesundheitsfürsorge als Interesse der Gemeinschaft.“ [1] Der Zürcher Strafrechtswissenschaftler Mausbach beschreibt, dass der Staat an einer gesunden Bevölkerung interessiert sei. Daraus liesse sich ableiten, dass er grundsätzlich an der Schaffung von Voraussetzungen interessiert sei, die diesem Ziel dienen.…
Geben Sie Fr. Dr. Wyler ihre Berufsausübungsbewilligung zurück!
Noch immer hat Fr. Dr. Wyler van Laak ihre Berufsausübungsbewilligung nicht zurück erhalten. Die Begründungen, die die Behörde angibt sind fadenscheinig und lassen kein Bedauern über deren ungesetzliches Verhalten erkennen. Eine Aufsichtsbehörde, die von einer niedergelassenen Ärztin und Gerichtspsychiaterin verlangt,…
Warum der Schweizer Bürger von seinen Freiheitsrechten Gebrauch machen muss.
In keinem Staat auf der Welt liegt so viel Verantwortung in der Gestaltung des Gemeinwesens und in der Gestaltung des Staates beim Bürger wie in der Schweiz. Bis anhin haben wir auf unsere Website hin relativ wenige Rückmeldungen erhalten. Wir…