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Im Dezember 2017 hatte der grosse Rat des Kantons Tessin eine Änderung des Gesundheitsgesetzes verabschiedet, die besagt, dass das Berufsgeheimnis der Aufsichtsbehörde nicht entgegengehalten werden könne, wenn die Aufsicht zur Wahrnehmung von Prüfungs- und Aufsichtspflichten der Behörde verlangt werde.

Im August 2018 haben vier Tessiner Ärztinnen und Ärzte gegen diese Gesetzesänderung geklagt.

Das Bundesgericht hat im März dieses Jahres geurteilt, dass im Rahmen einer gesetzlich vorgeschriebenen und regelmässigen Kontrollfunktion bzw. der Überprüfung der Dienstleistungsfähigkeit durch die aufsichtsführende Behörde Einblick in Patientenakten gewährt werden muss (Urteil des Bundesgerichts 2C_658/2018 vom 18. März 2021).

Einige Ärztinnen und Ärzte (unter anderem Fr. Dr. Wyler), weitere Bürger (unter anderem wir vom Unterstützerkreis), gemeinsam mit dem „Verein Ethik und Medizin Schweiz“ (VEMS) wollen dieses Urteil nicht einfach hinnehmen. Gemeinsam mit dem VEMS haben wir Prof. Dr. iur. Ueli Kieser gebeten über obengenanntes Bundesgerichtsurteil ein Rechtsgutachten zu erstellen.

Zur Finanzierung des Gutachtens sollten wir Fr. 6’000.- bis Ende Januar 2022 zur Verfügung haben. Der Beitrag soll direkt auf das folgende Konto eingezahlt werden mit dem Vermerk „Kieser 2022“. Die Stiftung Fairfond, auf die die
Kosten für das Gutachten eingeholt werden, untersteht der eidgenössischen Aufsichtspflicht. Die Buchhaltung wird extern überprüft durch die Solidis Revisions AG, Martin-Disteli-Strasse 9, 4600 Olten.

Credit Suisse
Kontokorrent 1637247-41
Konto lautend auf Fairfond Stiftung für Fairness im Gesundheitswesen, Olten
Vermerk „Kieser 2022“
IBAN CH57 0483 5163 7247 4100 0

Fr. Dr. Wyler hat das in diesem Brief [PDF] noch genauer erläutert.

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