Überspringen zu Hauptinhalt

In keinem Staat auf der Welt liegt so viel Verantwortung in der Gestaltung des Gemeinwesens und in der Gestaltung des Staates beim Bürger wie in der Schweiz. Bis anhin haben wir auf unsere Website hin relativ wenige Rückmeldungen erhalten. Wir weisen noch einmal darauf hin, dass Dr. Wyler nachdem sie seit fast 40 Jahren, als Ärztin erfolgreich und auf weit überdurchschnittlichem Niveau tätig war, 2018 die Berufsausübungsbewilligung entzogen wurde. Dies nachdem sie sich geweigert hatte der Gesundheitsdirektion/den Kantonsärzten des Kantons Zürich/der Aufsichtsbehörde Einblick in beliebige Patientenakten zu geben.

Die Aufforderung der Behörde ist der bisherige Höhepunkt einer Entwicklung, die sich seit Jahren abzeichnet und über die Fr. Dr. Wyler in ihren Büchern bereits mehrfach publiziert hat. Das Recht auf die Geheimhaltung persönlicher Daten ist ein grundlegendes Bürger- und Menschenrecht. Mit diesem Recht steht und fällt jede Demokratie. Das Vorgehen der Behörde gegenüber Fr. Dr. Wyler war ein Dammbruch und es ist nun am Bürger seine Rechte zu verteidigen. Dies gilt für den Schutz von Daten auch aktuell in der Covid-19 Krise. Welche Daten müssen an die Gesundheitsdirektionen/Kantonsärzte gemeldet werden? Welche Daten muss ein Hausarzt melden und welche muss er nicht melden? Muss der Bürger seinen Arbeitgeber darüber informieren, wie lange in welchem Land er seine Ferien verbringt? Machen Sie sich kundig, informieren Sie sich selbst und verteidigen Sie Ihre Rechte. Übernehmen Sie Eigenverantwortung.

An den Anfang scrollen