Spendenaufruf für Rechtsgutachten, Prof. Dr. iur. Ueli Kieser
Ein anspruchsvolles Jahr geht zu Ende.
Grosse Herausforderungen liegen hinter uns und stehen uns bevor: Die ärztliche Schweigepflicht ist in Gefahr.
Das Patientengeheimnis gehört den Patientinnen und Patienten. Sie bestimmen, welchem Arzt/Ärztin oder anderer Gesundheitsperson Sie Ihre Geheimnisse anvertrauen möchten. Am 18. März 2021 hat das Bundesgericht geurteilt (Bundesgerichtsurteil 2C_658/2018), dass im Rahmen einer gesetzlich vorgeschriebenen und regelmässigen Kontrollfunktion bzw. der Überprüfung der Dienstleistungsfähigkeit durch die aufsichtsführende Behörde Einblick in Patientenakten gewährt werden muss. Begründet wird dieser Entscheid damit, dass auch Kantonsärzt und Kantonsärzte der Geheimhaltungspflicht unterstehen. Diese Begründung vermag nicht zu überzeugen, würde sie doch heissen, dass sobald eine Patientin oder ein Patient einem Arzt/Ärztin einmal ein Geheimnis anvertraut hat, dies impliziert, dass das Geheimnis damit unter allen Ärztinnen und Ärzten verbreitet werden darf, weil auch diese unter Schweigepflicht stehen.
Verletzt das Bundesgerichtsurteil Art. 13 der Bundesverfassung (Schutz der Privatsphäre) und Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention?
Der Verein Ethik und Medizin Schweiz (VEMS), weitere Ärzte und Bürger wollen das Urteil nicht hinnehmen. Der renommierte Berner Professor für Sozialversicherungsrecht und Gesundheitsrecht Prof. Dr. iur. Ueli Kieser hat sich bereit erklärt ein Rechtsgutachten über das genannte Bundesgerichtsurteil zu erstellen. Für die Erstellung dieses Rechtsgutachtens benötigen wir Ihre Spende. Bitte beteiligen Sie sich mit einem moderaten Betrag an der Verteidigung eines Bürgerrechtes, welche auch Sie betrifft.
Wir wünschen allen Lesern unserer Website Zuversicht, Durchhaltevermögen und Freude.
Zur Finanzierung des Gutachtens sollten wir Fr. 6’000.- bis Ende Januar 2022 zur Verfügung haben. Der Beitrag soll direkt auf das folgende Konto eingezahlt werden mit dem Vermerk „Kieser 2022“. Die Stiftung Fairfond, auf die die
Kosten für das Gutachten eingeholt werden, untersteht der eidgenössischen Aufsichtspflicht. Die Buchhaltung wird extern überprüft durch die Solidis Revisions AG, Martin-Disteli-Strasse 9, 4600 Olten.
Credit Suisse
Kontokorrent 1637247-41
Konto lautend auf Fairfond Stiftung für Fairness im Gesundheitswesen, Olten
Vermerk „Kieser 2022“
IBAN CH57 0483 5163 7247 4100 0